2026 steigt die Pendlerpauschale in Österreich erneut, der Pendlereuro wird auf 2 Euro pro Kilometer angehoben. Anspruch besteht je nach Strecke und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel; relevante Änderungen sorgen für spürbare Entlastung bei gestiegenen Mobilitätskosten.
Pendlerinnen und Pendler in Österreich profitieren 2026 erneut von deutlich angepassten steuerlichen Entlastungen: Die Pendlerpauschale wird für alle Strecken erhöht, der Pendlereuro bleibt mit 2 Euro je Kilometer eine spürbare Zusatzersparnis. Wer Anspruch hat und wie die Berechnung funktioniert, erklären wir anhand der aktuellen Werte und Regelungen – wichtig für alle Arbeitnehmer, die zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln.
- Pendlerpauschale 2026: Anhebung aller Beträge, abhängig von Strecke und öffentlicher Anbindung.
- Das große oder kleine Pendlerpauschale hängt von der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab.
- Der Pendlereuro bringt zusätzlich 2 Euro Steuerersparnis pro zu fahrendem Kilometer und Jahr.
- Die Geltendmachung erfolgt über den Arbeitgeber oder ganz einfach online wie bei SOIT Services GmbH.
Was ändert sich 2026 bei Pendlerpauschale und Pendlereuro?
Im Steuerjahr 2026 reagiert der Gesetzgeber erneut auf die gestiegenen Mobilitätskosten. Alle Pauschalbeträge werden gegenüber den Vorjahren erhöht, um insbesondere die jährliche Inflation abzubilden. Dabei bleibt die Unterscheidung zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale erhalten: Je nach Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel gilt eines der beiden Modelle. Der Pendlereuro, der 2 Euro pro einfachem Kilometer im Jahr bringt, bleibt ebenfalls erhalten und sorgt für eine zusätzliche steuerliche Entlastung für alle, die mehr als zehn Tage im Monat ins Büro fahren.
Wer bekommt die kleine oder große Pendlerpauschale?
Die Differenzierung ist entscheidend: Die kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, deren Arbeitsweg mindestens 20 Kilometer beträgt und die grundsätzlich auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen können. Die große Pendlerpauschale ist für jene gedacht, bei denen keine zumutbare öffentliche Verbindung besteht – sei es durch einen fehlenden Bahn- oder Busanschluss oder eine unverhältnismäßig lange Fahrzeit. Zusätzlich gilt: Die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz muss grundsätzlich mindestens 2 Kilometer betragen.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Im Jahr 2026 gilt folgende Abstufung:
Für die kleine Pendlerpauschale gibt es
- 696 Euro bei einer Entfernung von 20 bis unter 40 Kilometern,
- 1.356 Euro bei 40 bis unter 60 Kilometern,
- 2.058 Euro ab 60 Kilometern pro Jahr.
Die große Pendlerpauschale beträgt
- 372 Euro für 2 bis unter 20 Kilometer,
- 1.476 Euro für 20 bis unter 40 Kilometer,
- 2.568 Euro für 40 bis unter 60 Kilometer,
- 3.672 Euro ab 60 Kilometern pro Jahr.
Diese Beträge sind Jahresbeträge und reduzieren die Steuerlast direkt, unabhängig von der Steuerklasse. Neben diesen Summen kommt noch der Pendlereuro hinzu.
Wie wird der Pendlereuro berechnet?
Der Pendlereuro ist ein jährlicher Zuschlag, der pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeit 2 Euro beträgt. Wer also zum Beispiel 30 Kilometer pendelt, erhält einen zusätzlichen Steuerabzug von 60 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Die Strecke muss an mindestens 11 Tagen pro Monat zurückgelegt werden. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die grundsätzlich Anspruch auf das Pendlerpauschale haben.
Wie wirken sich Teilzeit, Homeoffice und tatsächliche Arbeitstage aus?
Die Pendlerförderung ist im Regelfall an die Anzahl der Arbeitstage gebunden. Wer weniger als 11 Mal monatlich pendelt – etwa durch regelmäßiges Homeoffice oder Teilzeitbeschäftigung – erhält das Pauschale anteilig bzw. muss beim Antrag die zutreffenden Tage nachweisen. Für Homeoffice gilt: Wer überwiegend von zuhause arbeitet, hat nur Anspruch für die real zurückgelegten Tage. Die exakte Abstimmung dazu kann im Homeoffice-Artikel nachgelesen werden.
Wie beantragt man die Pendlerpauschale und den Pendlereuro?
Die steuerliche Entlastung kann auf zwei Arten geltend gemacht werden: Entweder über die monatliche Lohnverrechnung beim Arbeitgeber, wofür ein Ausdruck des Pendlerrechners notwendig ist, oder im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung direkt beim Finanzamt Österreich (BMF). Viele Arbeitnehmer wählen inzwischen den bequemen Weg über Plattformen wie steuerausgleich-online.at der SOIT Services GmbH. Hier kann die Einreichung digital, ohne FinanzOnline-Zugang, bis zu fünf Jahre rückwirkend erfolgen. Das Honorar ist erfolgsbasiert und nur fällig, wenn tatsächlich eine Gutschrift entsteht.
So nutzen Sie den Pendlerrechner richtig
Der amtliche Pendlerrechner hilft dabei, herauszufinden, welches Pauschale zusteht und wie hoch der Anspruch ist. Basis sind die Daten zu Adresse, Entfernung und öffentlicher Verbindung. Nach erfolgter Berechnung kann der Ausdruck dem Arbeitgeber vorgelegt oder für die Steuererklärung verwendet werden.
Typische Probleme
Pendler profitieren unterschiedlich stark: Besonders im ländlichen Raum ist die große Pendlerpauschale häufiger relevant, da hier Verkehrsanbindungen oftmals fehlen. In urbanen Gegenden ist meist die kleine Pauschale maßgeblich, was zu einem geringeren Steuerabzug führen kann.
Aktuelle Entwicklungen
Die Anhebung der Pauschalen und des Pendlereuro im Jahr 2026 ist Teil der laufenden Bemühungen des Gesetzgebers, mobilitätsbedingte Kostensteigerungen abzufedern und die Attraktivität öffentlicher Verkehrsmittel ökonomisch sichtbar zu machen. Dies soll auch in Zukunft die steuerliche Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land verbessern.
Fazit: Steuerliche Entlastungen gezielt nutzen
Alle, die regelmäßig zur Arbeit pendeln, sollten ihren Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro prüfen und geltend machen. Die aktuelle Anpassung 2026 unterstützt Beschäftigte gezielt gegen die steigenden Kosten und fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. SOIT Services GmbH bietet mit steuerausgleich-online.at einen unkomplizierten und transparenten Zugang zur Arbeitnehmerveranlagung und hilft, alle gültigen Ansprüche vollständig auszuschöpfen. Wie könnten weitere Anpassungen das System künftig noch gerechter und effizienter machen?














